DIE FESTNAHME, DIE DEN HAFTBEFEHL WIDERLEGT

Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)

DIE FESTNAHME, DIE DEN HAFTBEFEHL WIDERLEGT

Am 3. Januar 2019 zeitigten der Europäische Haftbefehl und die INTERPOL-Ausschreibung ihr Ergebnis: Apolozan wurde festgenommen. Der Polizeibericht 134/19, der diese Festnahme dokumentiert (DOC-0139; A.16), ist, ohne dass seine Verfasser es beabsichtigten, eines der zentralen Beweismittel dieser Geschichte.

Denn der Bericht beschreibt, wo und wie er gefunden wurde: in seinem gewohnten Umfeld, mit seiner im Dokument selbst verzeichneten Adresse. Es gab keine Verfolgung, keine überschrittene Grenze, kein entdecktes Versteck. Die Polizei ging dorthin, wo er war — was dort war, wo er immer gewesen war, wo die Steuerbehörde ihn bescheinigt hatte und wo ihn ein Richter bereits 2017 gefunden hatte — und nahm ihn fest.

Das Dokument, das den Haftbefehl vollzieht, widerlegt die Grundlage des vollzogenen Haftbefehls. War er dort, wo seine Adresse anzeigte, existierte die „Nicht-Auffindbarkeit“, die den Europäischen Haftbefehl trug, nicht; und existierte die Prämisse nicht, war alles auf ihr Errichtete — die Abwesenheitserklärung, die internationale Fahndung, was nun kommt — mangelhaft geboren.

Was nun kam, war dies: Untersuchungshaft, angeordnet von eben dem Gericht, das ihn achtundzwanzig Tage später aburteilen sollte. Der Angeklagte bereitete seine Hauptverhandlung — eine Verhandlung von gesellschaftsrechtlicher, buchhalterischer und technologischer Komplexität — aus einer Zelle vor, behandelt als der Flüchtige, der er laut seinem eigenen Festnahmebericht nie war.

Die zentrale TatsacheBericht 134/19, vom 3.1.2019 (DOC-0139; A.16): festgenommen in seinem gewohnten Umfeld, Adresse im Bericht verzeichnet. Untersuchungshaft angeordnet vom urteilenden Gericht; Hauptverhandlung: 28 Tage später.
Die unbequeme FrageWenn der Festnahmebericht die Adresse des „unauffindbaren“ Mannes verzeichnet, was bleibt von der Grundlage des Europäischen Haftbefehls — und von der Unparteilichkeit des Gerichts, das ihn bearbeitete und dann aburteilte?
Die NormDie Untersuchungshaft verlangt legitime verfassungsrechtliche Zwecke und Verhältnismäßigkeit (Art. 17 der Verfassung; Art. 503 Strafprozessordnung); dass das urteilende Gericht die Haft unmittelbar vor der Hauptverhandlung anordnet, beeinträchtigt den Anschein der Unparteilichkeit (Art. 6 EMRK und Rechtsprechung des EGMR).
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Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.