DAS GUTACHTEN ÜBER DIE AUFZEICHNUNG: DIE AUFZEICHNUNG UNTER DEM MIKROSKOP

Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)

DAS GUTACHTEN ÜBER DIE AUFZEICHNUNG: DIE AUFZEICHNUNG UNTER DEM MIKROSKOP

Vier Jahre nach der Hauptverhandlung wurde die amtliche Aufzeichnung — das audiovisuelle Protokoll, auf dem die Verurteilung ruhte — endlich einer unabhängigen technischen Prüfung unterzogen. Das am 19. Juli 2023 unterzeichnete Gutachten (A.33) analysierte das der Verteidigung übergebene Medium und dokumentierte, was diese Geschichte mit den Dateien selbst gezeigt hat: Anomalien in den Metadaten, Diskrepanzen zwischen dem aufgezeichneten Beginn und dem realen Beginn der Sitzung, zeitliche Unterbrechungen innerhalb des Mediums.

Der Wert dieses Gutachtens ist dreifach. Es ist technisch: es äußert sich nicht zum Fall, es misst Dateien. Es ist reproduzierbar: jeder Sachverständige der Welt wird mit demselben Medium zu denselben Zahlen gelangen — tatsächlich können die Dauern und Lücken, die dieses Portal dokumentiert (der Beginn um 10:09:21, der Schnitt nach dem Satz des Richters, der Block von 8,87 Sekunden), von jedem Leser mit einem Videoplayer überprüft werden. Und es wurde nie gegengeprüft: in den dazwischenliegenden Jahren hat kein Organ ein technisches Gutachten dagegengesetzt, das es widerlegt.

Eine Verurteilung, deren amtliches Protokoll Schnitte, einen späten Beginn und eine aufgezeichnete Anweisung, die Beweisaufnahme nicht aufzuzeichnen, aufweist, hat ein Problem, das nicht verjährt: das Medium, das beweisen sollte, dass die Hauptverhandlung fair war, ist dasselbe, das beweist, dass ihr Protokoll nicht vollständig ist.

Mit dem Gutachten in der Hand wandte sich die Verteidigung an den Weg, der genau dafür geschaffen ist: die Wiederaufnahme. Was damit geschah, ist der nächste Meilenstein.

Die zentrale TatsacheGutachten vom 19.7.2023 über die audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung (A.33): Metadaten-Anomalien, Diskrepanz zwischen aufgezeichnetem Beginn und realem Beginn, zeitliche Unterbrechungen. Kein Gegengutachten bis heute. Befunde übereinstimmend mit den überprüfbaren Metadaten von A.39.3.
Die unbequeme FrageWenn das Verhandlungsprotokoll die Aufzeichnung ist und die Aufzeichnung technisch angegriffen wird, ohne dass ein Sachverständiger dagegen antwortet, worauf genau ruht die Verurteilung?
Die NormDie audiovisuelle Aufzeichnung stellt das Protokoll der Hauptverhandlung dar (Art. 743, Strafprozessordnung); das Auftreten von Elementen, die die Unrichtigkeit eines Beweismittels belegen, oder neuer Überzeugungselemente eröffnet die Wiederaufnahme (Art. 954, Strafprozessordnung).
Im interaktiven Portal ansehen →

Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.