VIER ANZEIGEN, NULL ERMITTLUNGSSCHRITTE

Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)

VIER ANZEIGEN, NULL ERMITTLUNGSSCHRITTE

Parallel zum vertikalen Verschluss der Rechtsmittel versuchte Apolozan fünf Jahre lang den anderen Weg, den das Gesetz denen bietet, die behaupten, Opfer von Straftaten von Amtsträgern geworden zu sein: sie anzuzeigen.

Die Serie ist Stück für Stück dokumentiert: die Anzeige vom Dezember 2016 gegen die Verantwortlichen der AEAT-Akte — zurückgegeben ohne Ermittlungsschritte, wie diese Geschichte bereits berichtete (A.43); die Anzeige vom August 2018 betreffend das Ermittlungsgericht Nr. 2 und das Provinzgericht (A.58); die vom August 2021 gegen das Ermittlungsgericht Nr. 3 (A.56); die vom Oktober 2021 gegen das Ermittlungsgericht Nr. 1 (A.57). Vier Anzeigen, vor verschiedenen Staatsanwälten und Gerichten, über fünf Jahre.

Das gemeinsame Ergebnis: keine aktenkundigen Ermittlungsschritte. Keine aufgenommene Aussage, keine angeforderte Akte, kein Abgleich der Postserie, den jeder Beamte an einem Nachmittag abgeschlossen hätte. Die Antworten — wo es welche gab — waren Zurückweisungen und Nichtzulassungen ohne sachliche Prüfung des Angezeigten.

Eine vereinzelte Stille ist ein Kriterium. Zwanzig in dieselbe Richtung ausgerichtete Stille sind ein System. Der Beweiswert dieser Serie liegt in keinem einzelnen Stück: er liegt in der Serie selbst — in der statistischen Unmöglichkeit, dass vier verschiedene Organe über fünf Jahre darin übereinstimmen, bei dokumentierten Anzeigen keinen einzigen Ermittlungsschritt zu unternehmen, es sei denn, die Antwort war entschieden, bevor sie sie lasen.

Die zentrale TatsacheAnzeigenserie 2016-2021: 19.12.2016 (A.43), 7.8.2018 (A.58), 28.8.2021 (A.56), 21.10.2021 (A.57). Aktenkundig unternommene Ermittlungsschritte: keine.
Die unbequeme FrageWie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass vier verschiedene Organe über fünf Jahre beschließen, keinen einzigen Ermittlungsschritt zu unternehmen — es sei denn, irgendeinen zu unternehmen war das Problem?
Die NormEine Anzeige verpflichtet zur gerichtlichen Überprüfung ihrer Plausibilität (Art. 269 und 308, Strafprozessordnung); der Staatsanwalt muss bei Tatsachen mit dem Anschein einer Straftat Schritte unternehmen oder anordnen (Art. 5, Statut der Staatsanwaltschaft); die systematische Auslassung berührt Art. 408 des Strafgesetzbuchs und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Art. 13, EMRK).
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Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.