EINUNDZWANZIG IMMOBILIEN FÜR 178.000 € — UND EINE ZWANGSRÄUMUNG MIT EINEM MINDERJÄHRIGEN

Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)

EINUNDZWANZIG IMMOBILIEN FÜR 178.000 € — UND EINE ZWANGSRÄUMUNG MIT EINEM MINDERJÄHRIGEN

Die Vollstreckung zog nicht bloß ein: sie machte dem Erdboden gleich. Die Pfändung erreichte einundzwanzig Immobilien (A.41). Unter ihnen das Hauptgrundstück in Medgidia: 30.000 Quadratmeter, deren Machbarkeitsstudie — in die Pfändungsakte selbst aufgenommen — es auf 6.900.000 Euro bewertete, mit einem Projekt von 630 Wohnungen in Entwicklung. Allein dieses Stück vervielfachte die vollstreckte Schuld neununddreißigfach. Das Gesetz — spanisch und rumänisch — verlangt Verhältnismäßigkeit zwischen dem Geschuldeten und dem Gepfändeten; hier wurde ein ganzer Grundbesitz immobilisiert und mit ihm das Projekt eines Lebens.

Und während der Staat überzog, behielt er ein, was er schuldete. Die dokumentarische Serie dieses Portals beweist nie erstattete Vorsteuer von rund 230.000 Euro (A.46, A.49, A.66) — mehr als die vollstreckte Schuld selbst. Der „Schuldner“ war, in der Nettobilanz, Gläubiger. Die Insolvenz, die ein Jahrzehnt der Verfolgung rechtfertigte, war eine buchhalterische Konstruktion mit umgekehrtem Vorzeichen.

Das Ende dieses Zweigs stammt aus dem Juni 2022, und es geschah nicht in Rumänien, sondern in Alicante: die Zwangsräumung (A.55). Zuvor hatte die Verteidigung einstweilige Maßnahmen beantragt und sich ausdrücklich auf die Anwesenheit eines Minderjährigen berufen — Anträge vom 19.2.2021, mit Verweisung an die Jugendstaatsanwaltschaft, und vom 11.8.2021 (A.53, A.54). Sie wurden nicht abgelehnt: sie wurden nicht beantwortet. In keinem Sinne. Der Weg, der nicht einmal funktioniert, um Nein zu sagen.

Eine Familie mit einem Minderjährigen, zwangsgeräumt, während der Staat mehr Geld einbehielt, als er von ihm forderte. Dieser Satz, mit seinen fünf Anlagen dahinter, ist die finanzielle Zusammenfassung dieses Falles.

Die zentrale Tatsache21 Immobilien gepfändet; Hauptgrundstück: 30.000 m², 6.900.000 € laut der Studie der Akte selbst — 39-mal die Schuld (A.41). Einbehaltene, nicht erstattete Mehrwertsteuer: ≈230.000 € (A.46, A.49, A.66) > vollstreckte Schuld. Einstweilige Maßnahmen mit einem Minderjährigen (19.2.2021 und 11.8.2021, A.53/A.54): keine Antwort. Zwangsräumung: Juni 2022 (A.55). Die vollständige Projektstudie, mit ihren Plänen und Bildern, ist nun ein eigenes Stück: A.67.
Die unbequeme FrageWelche Verhältnismäßigkeit rechtfertigt es, das 39-Fache des Geschuldeten von einem Mann zu pfänden, der in realer Bilanz Gläubiger war — und welchen Schutz gibt es, wenn nicht einmal die Berufung auf einen Minderjährigen eine Antwort erhält?
Die NormEine Pfändung muss der Schuld verhältnismäßig sein (Art. 169.1, Gesetz 58/2003); das Kindeswohl bindet alle Verwaltungen (Art. 39 der Verfassung; Organgesetz 1/1996); das Eigentum ist gegen unverhältnismäßige Vollstreckung geschützt (Art. 1, Protokoll 1, EMRK).
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Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.