DER VERTIKALE VERSCHLUSS: KASSATION UND VERFASSUNGSBESCHWERDE

Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)

DER VERTIKALE VERSCHLUSS: KASSATION UND VERFASSUNGSBESCHWERDE

Gegen das Urteil 21/2019 ging die Verteidigung den Weg, den der Rechtsstaat vorzeichnet: Kassation vor dem Obersten Gerichtshof und danach eine Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgericht.

Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs entschied am 2. Juni 2021 (A.29). Ihr Urteil überprüfte nicht, was diese Geschichte dokumentiert hat — es setzte sich weder mit den Registerseiten der kalendarischen Unmöglichkeit auseinander noch mit den eigenen Prüfungen der Baskischen Regierung, noch mit dem Anerkenntnis des Anzeigeerstatters in der Hauptverhandlung, noch mit der Integrität des audiovisuellen Mediums, auf dem das Verhandlungsprotokoll ruhte. Die Kassation überprüft konstruktionsbedingt die Anwendung des Rechts auf die von der Vorinstanz für erwiesen erklärten Tatsachen: wenn die erwiesenen Tatsachen aus einer Würdigung geboren wurden, die die entlastenden Beweise ausließ, erbt der höhere Filter die Auslassung, statt sie zu korrigieren. Genau das zeigt die Akte.

Die Verfassungsbeschwerde ereilte das statistisch übliche Schicksal solcher Beschwerden (A.51): Nichtzulassung. Das Verfassungsgericht weist mehr als 98 % der bei ihm eingehenden Beschwerden zurück, die meisten wegen „fehlender besonderer verfassungsrechtlicher Bedeutung“ — ein Filter, der nicht prüft, ob die Verletzung bestand, sondern ob es von Interesse ist, sie zu prüfen.

Damit war der innerstaatliche Weg formell erschöpft. Es lohnt sich festzuhalten, was das bedeutet, denn es ist die Voraussetzung für alles Folgende: von hier an würde kein spanisches Gericht die Begründetheit erneut ansehen. Die dokumentarischen Elemente dieses Portals — all jene, die die Instanzen nicht gewichteten — waren bereit für den einzigen verbliebenen Boden: Europa.

Die zentrale TatsacheUrteil der Strafkammer des Obersten Gerichtshofs, 2.6.2021 (A.29), ohne Überprüfung der dokumentarischen entlastenden Beweise; Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgericht, zurückgewiesen (A.51). Innerstaatlicher Weg erschöpft.
Die unbequeme FrageWas überprüft ein Rechtsmittelsystem wirklich, wenn seine erste Stufe die entlastenden Beweise auslässt und seine oberen Stufen nur überprüfen, was die erste für erwiesen erklärte?
Die NormDie Kassation überprüft die Beweiswürdigung nicht erneut, außer bei offensichtlicher Willkür (Art. 847 ff., Strafprozessordnung) — daher die Bedeutung der Rationalitätskontrolle (Art. 24.2 der Verfassung); die Erschöpfung des innerstaatlichen Weges eröffnet die Zuständigkeit des EGMR (Art. 35, EMRK).
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Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.