Anzeige gegen das Ermittlungsgericht Nr. 8 und die Staatsanwaltschaft Bilbao
Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)
Dieses Dokument gehört zur Serie der förmlichen Warnungen des Falles: die zweite, gegen den Kreis von Bilbao gerichtet, diesmal über die Ermittlung selbst.
Was sie darlegt und was sie beifügt
Die Anzeige weist, mit dokumentarischem Verweis, hin auf: die Übernahme der Darstellung der Anzeige ohne Abgleich (A.8, A.9), die Auslassung der Registerchronologie (A.1, A.3), den nicht behandelten Mangelbescheid über die Befugnisse (A.4) und die Verwendung der Festnahme wegen Nicht-Auffindbarkeit (A.13). Sie fällt keine Absichtsurteile: sie listet Dokumente auf und verlangt ihre Prüfung.
Das verfahrensmäßige Schicksal
- Kein aktenkundiger Überprüfungsschritt als Folge der Anzeige unternommen.
- Kein aktenkundiger begründeter Beschluss, der sie beantwortet.
- Die Erklärungen des Anzeigeerstatters im Hauptverfahren ereilte ein ähnliches Schicksal; die audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung dokumentiert die Behandlung, die sie im Sitzungssaal erfuhren (A.19).
Ihr Wert in der Akte
Sie beweist die Erschöpfung der internen Warnwege, bevor man sich an höhere und europäische Organe wandte: die Verwaltung wurde 2012 gewarnt (A.12); die Ermittlung und die Staatsanwaltschaft mittels dieses Dokuments. Kein Organ des Kreises kann Unkenntnis behaupten — die Warnung ist als eingereicht und registriert aktenkundig.
Wie man es überprüft
Suchen Sie in der Akte die Antwort auf diese Anzeige. Die vergebliche Suche ist erneut die Tatsache.
Dokumentbeweis · A.14 · 23. September 2017 · Anklageimpuls oder Anzeige
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.