Verweigerung der Prozesskostenhilfe in Bilbao betreffend die SPRI
Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)
Der Zugang zur Justiz hat eine materielle Voraussetzung: sich die Verteidigung leisten zu können. Dieses Dokument legt fest, wie diese Voraussetzung an der Front der Anzeigen gegen die Stellen des Programms gelöst wurde.
Der Akt
Verweigerung der Vergünstigung der Prozesskostenhilfe — und damit eines Pflichtverteidigers — für die Verteidigung der mit Apolozans Anzeigen gegen die SPRI und die Baskische Regierung (A.12) über die Verwaltung der mit EFRE-Mitteln kofinanzierten Subventionen verbundenen Ansprüche.
Die wirtschaftliche Lage des Antragstellers, laut anderen Akten
An den Daten des Antrags sind aktenkundig: die in Bilbao geltend gemachte Foralschuld von 149.040 Euro (A.7), die AEAT-Vollstreckungsakte mit laufenden Pfändungen (A.40, A.41) und die unbehandelte Mehrwertsteuererstattungsforderung (A.46). Die Insolvenz, die die Verweigerung nicht anerkennt, ist dieselbe, die die vollstreckenden Verwaltungen vermuteten, um zu pfänden.
Die Wirkung auf die Anzeigen
Ohne rechtliche Vertretung blieben die Ansprüche gegen die verwaltenden Stellen des Programms ohne verfahrensmäßige Entwicklung. Die administrative Version der Akte (A.6) gelangte ohne technischen Widerspruch einer Partei in die Strafsache.
Die dokumentierte Parallele
Dieselbe Verweigerung, mit derselben Wirkung, wiederholt sich in Alicante 2017 für die Maßnahmen gegen das Verhalten der AEAT (A.45). Zwei Fronten, zwei Verweigerungen, ein Muster, überprüfbar anhand von Daten und Gegenständen.
Wie man es überprüft
Vergleichen Sie das Datum dieser Verweigerung mit den Pfändungsakten desselben Zeitraums (A.40, A.41). Die Koexistenz beider Kriterien — pfändbar und nicht hinreichend arm — ist schriftlich aktenkundig.
Dokumentbeweis · A.15 · 18. Dezember 2017 · Wesentliche dokumentarische Rekonstruktion
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.