Einkommensteuer 2011-12, Bilbao
Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)
Dieses Dokument wurde nicht von der Verteidigung abgefasst: es ist ein amtliches Formular der Steuerverwaltung, fristgerecht ausgefüllt und eingereicht. Sein Wert liegt in einem einzigen Feld.
Das Dokument
- Formular 100 — Einkommensteuer, Steuerjahr 2011, eingereicht bei der Foralfinanzbehörde Bizkaia, unterzeichnet in Sopelana, am 14. Juni 2012.
- Steuerpflichtiger: Apolozan, Steuer-ID X-3748553.
- Verzeichneter Steuerwohnsitz: CL/Trokabide 22, 4º D, Sopelana, 48600, Bizkaia.
Das Feld gegen die Akte
Die AEAT hielt die Nicht-Auffindbarkeit des Steuerpflichtigen zwischen 2011 und 2014 aufrecht — die Grundlage für die Zustellungen per Amtsblatt und die nach Rumänien kanalisierten Pfändungen (A.41, A.42). Dieses Formular bezeugt, dass im selben Zeitfenster jener „Nicht-Auffindbarkeit“ der Steuerpflichtige seine Steuern in Spanien mit vollständiger Adresse erklärte, vor einer Steuerverwaltung, auf einem Formular, das die staatlichen und foralen Steuersysteme teilen und austauschen.
Was die Adresse mit sich brachte
Es war keine leere Adresse: zwischen 2011 und 2013 erzeugte die Bautätigkeit in Bilbao Einkommen und Rechnungsstellung von nahezu einer halben Million Euro (A.66) — Bankvorgänge, Rechnungen und öffentliche Nachweise auf den Namen derselben Steuer-ID. Die Verwaltung, die ihn nicht „ausfindig machte“, um ihm zuzustellen, bearbeitete unterdessen seine Besteuerung.
Wie man es überprüft
Überlagern Sie zwei Dokumente: dieses Formular 100 (Adresse, Unterschrift, Datum 2012) und die Pfändungsakte, die die Nicht-Auffindbarkeit seit 2011 behauptet (A.41). Sie sind unvereinbar. Eines der beiden ist unwahr, und dieses trägt den Stempel der Steuerbehörde.
Abgleich mit der Originalakte
Das dokumentarische Paar wird in Original Alicante vervollständigt: der Nachweis des Steuerwohnsitzes aus dem eigenen System der AEAT (DOC-0226, DOC-0227) und, gegenüber, die Serie der Zustellungen an vier nicht verbundene Adressen (DOC-0198 bis DOC-0219), gekrönt von der Veröffentlichung per Amtsblatt von Mai 2012 (DOC-0219) — drei Wochen vor der Unterzeichnung dieses Formulars 100 in Sopelana.
Dokumentbeweis · A.65 · 14. Juni 2012 · Dokumentarische und registerliche Grundlage
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.