Anzeige vor der Staatsanwaltschaft gegen das Ermittlungsgericht Nr. 2 und das Provinzgericht
Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)
Diese Anzeige hat eine Besonderheit: außer anzuzeigen, verlangte sie etwas sehr Konkretes und sehr Günstiges — drei amtliche Schreiben.
Die drei Anträge
- Mitteilung an die Antibetrugsbehörden: die Tatsachen betrafen Mittel und Verfahren mit europäischer Dimension (A.39.4).
- Mitteilung an den Generalrat der Judikative: wegen der Maßnahme der genannten Gerichtsorgane (A.47, A.48).
- Mitteilung an die Behörden des Ursprungslandes: Rumänien, wo die Enteignungen auf dem mangelhaften Titel vollstreckt wurden (A.41, A.44).
Der Rahmen der Mitteilungspflicht
Artikel 262 der Strafprozessordnung erlegt denen, die aufgrund ihres Amtes Kenntnis von einer öffentlichen Straftat erlangen, die Pflicht auf, sie anzuzeigen; das Statut der Staatsanwaltschaft (Artikel 5) und die europäische institutionelle Architektur gliedern gerade die verlangten Kanäle. Es wurde keine kostspielige Ermittlung verlangt: es wurden drei Weiterleitungen verlangt.
Was aktenkundig ist
Keine der drei Mitteilungen ist als durchgeführt aktenkundig. Jede hätte den Fall aus dem lokalen Kreis herausgeführt: die Antibetrug-Mitteilung nach Europa, die des Generalrats der Judikative zur gerichtlichen Selbstverwaltung, Rumänien zur zwischenstaatlichen Überprüfung. Die drei 2018 schriftlich verlangten Türen blieben geschlossen — und der Fall innen.
Wie man es überprüft
Suchen Sie die drei amtlichen Schreiben im Verfahren: Antibetrug, Generalrat der Judikative, Rumänien. Drei Suchen, drei Abwesenheiten — die Anlage ist dieses Ergebnis.
Dokumentbeweis · A.58 · 7. August 2018 · Anklageimpuls oder Anzeige
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.