Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am 24. Juni 2022 und Nichtzulassungsbeschluss
Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)
Mit geschlossenem internem Weg bietet die Europäische Konvention ihren eigenen. Diese Anlage dokumentiert den ersten Versuch und sein Ergebnis.
Die Beschwerde
- Eingelegt am 24. Juni 2022, innerhalb der Frist des Artikels 35 EMRK ab der Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde (A.31).
- Sie machte geltend: Artikel 6 (faires Verfahren), 6.2 (Unschuldsvermutung), 8 (Privat- und Familienleben) und Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 (Schutz des Eigentums).
- Sie fügte die dokumentarische Akte bei: Register, Verwaltung, Audiovisuelles und Vermögensvollstreckung.
Das Ergebnis
Der EGMR ließ sie im Einzelrichterformat nicht zu, ohne materielle Begründung — der Kanal, über den der Gerichtshof die Mehrheit der bei ihm eingehenden Beschwerden erledigt. Die Begründetheit — die Daten, die Register, die Schnitte in der Verhandlung — blieb auch in Straßburg ungeprüft.
Das Seriendatum
Mit dieser Nichtzulassung fügt die Liste der Organe, die den dokumentarischen Vergleich nicht prüften, ihr fünftes Element hinzu, nun außerhalb Spaniens. Die Beschwerde von 2024 (A.39) sollte mit dem nach Straßburg zurückkehren, was diese nicht enthalten konnte: das forensische Gutachten von 2023 über die Aufzeichnungen (A.33) und die interne Verweigerung der Wiederaufnahme (A.38).
Wie man es überprüft
Vergleichen Sie das Einlegungsdatum mit der Frist des Artikels 35 EMRK ab A.31; lesen Sie die enthaltene Nichtzulassungsentscheidung. Die Sorgfaltsakte des Betroffenen — jeder Weg, innerhalb seiner Frist, mit seinem Dokument — setzt sich aus diesen Elementen zusammen.
Abgleich mit der Originalakte
Die vollständige EGMR-Akte erscheint in Original Bilbao: Formular (DOC-0164, DOC-0177), gestempelte Kopie (DOC-0167), beglaubigter Postbeleg vom 24.6.2022 (DOC-0178) und die Nichtzulassungsentscheidungen (DOC-0165, DOC-0166).
Dokumentbeweis · A.32 · 24. Juni 2022 · Europäische und internationale Dimension
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.