„WAS DIESER HERR MIR SAGT, IST MIR VOLLKOMMEN GLEICHGÜLTIG“
Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)
Minute 13:37 des ersten Blocks der amtlichen Aufzeichnung — gegen 10:22 Uhr am Morgen. Der Verteidiger übermittelt dem Gericht, was sein Mandant ihm zu einer Seite der Akte angibt: „Natürlich. Was er mir sagt, ist, dass nach dem, was auf der Seite steht …“. Und von der Richterbank kommt die Antwort, für immer im audiovisuellen Protokoll des Verfahrens aufgezeichnet:
„Was dieser Herr mir sagt, ist mir vollkommen gleichgültig. Ich habe Sie als Verteidiger vollkommen verstanden.“
„Dieser Herr“ ist der Angeklagte. Der Mann, über dessen Freiheit in jenem Saal entschieden wurde. Der Satz ist keine Rekonstruktion einer Partei und keine eigennützige Erinnerung: er ist auf dem amtlichen Medium, in diesem Portal transkribiert, und jeder kann ihn anhören.
Eine Strafverhandlung ruht auf einer Prämisse, die keine Ausnahmen kennt: das Gericht hört, bevor es entscheidet. Das Recht, gehört zu werden, ist keine Höflichkeit — es ist Artikel 24 der Verfassung und Artikel 6 der Europäischen Konvention. Wenn ein Richter mitten in der Beweisaufnahme verbalisiert, dass das, was der Angeklagte sagt, ihm „vollkommen gleichgültig“ sei, ist der Anschein der Unparteilichkeit — den die europäische Rechtsprechung für ebenso wesentlich hält wie die Unparteilichkeit selbst — im Protokoll beeinträchtigt.
Und nun die Tatsache, die den Satz in ein Muster verwandelt: die Aufzeichnung dieses Blocks wird 41 Sekunden später unterbrochen. Das Medium setzt erst 5 Minuten und 41 Sekunden danach wieder ein. Was in dieser Lücke gesagt wurde, unmittelbar nach dem Satz, existiert für die Geschichte nicht.
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.