INTERPOL, ZWEIUNDSECHZIG TAGE VOR DER HAUPTVERHANDLUNG
Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)
Am 30. November 2018 ging bei der Ersten Sektion des Provinzgerichts Bizkaia ein Fax des Nationalen Zentralbüros von INTERPOL ein (DOC-0146, S. 30-32). Die internationale Fahndung wurde aktiviert. Zweiundsechzig Tage blieben bis zur Hauptverhandlung, angesetzt auf den 31. Januar 2019.
Der Leser füge das vollständige Bild zusammen, denn jedes Element ist in diesem Portal dokumentiert: ein Mann mit seiner von der AEAT in eben jenem Jahr bescheinigten Adresse (DOC-0226), der Steuern erklärte und zahlte, den ein Richter 2017 binnen Stunden freigelassen hatte, gerade weil er auffindbar war — verwandelt in eine INTERPOL-Ausschreibung wenige Wochen, bevor er sich auf eine Anklagebank setzte, die er stets auf eigenen Beinen zu erreichen gedachte.
Wozu dient INTERPOL gegen jemanden, der sich nicht versteckt? Die Antwort liegt nicht in polizeilicher Effizienz — es gab nichts zu finden, was nicht bereits in den Registern stand —, sondern in der verfahrensmäßigen Inszenierung: der Angeklagte, der seine eigene Hauptverhandlung betritt, vorausgegangen von einer internationalen Fahndung, ist kein Unternehmer mehr, der eine Verwaltungsakte bestreitet. Er ist „der gefasste Flüchtige“. Das Gericht, die Zeugen und die öffentliche Meinung empfangen ihn mit der bereits zugewiesenen Rolle.
Die Unschuldsvermutung wird nicht nur in Urteilen gebrochen. Manchmal wird sie früher gebrochen, in der Inszenierung. Und diese Inszenierung hat Daten, Faxe und Seiten.
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.