DIE BASKISCHE REGIERUNG BEANTRAGT DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL

Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)

DIE BASKISCHE REGIERUNG BEANTRAGT DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL

Sieben Tage nach der Verfügung, am 30. Oktober 2018, ging ein Schriftsatz in das Verfahren ein, der es besser kennzeichnet als jedes andere Papier seiner Schlussphase: die im Namen der Baskischen Regierung ausgeübte Anklage beantragte förmlich „einen nationalen Haftbefehl und einen Europäischen Haftbefehl“ gegen Apolozan (DOC-0145, S. 91-98, wo er doppelt erscheint; unterzeichnet vom Anwalt ihres Rechtsdienstes).

Der Leser halte inne bei der Frage, wer was beantragte. Die Verwaltung, die den Antrag ohne Befugnisse bearbeitete, die 1.778.000 Euro bescheinigte und sie dann für null erklärte, die die Nichterfüllung in der synchronisierten Vierzehntagesfrist des November 2013 einleitete, die in ihrem Amtsblatt veröffentlichte, was ihre Archive widerlegten — eben diese Verwaltung beantragte nun die europäische Festnahme des Mannes, der sie angezeigt hatte (A.12) und der gegen sie einen materiellen Anspruch wegen der GAUZATU aufrechterhielt.

Es war keine neutrale Partei, die gerichtliche Hilfe suchte: es war die angezeigte Partei, die die Festnahme ihres Anzeigeerstatters beantragte, am Vorabend der Hauptverhandlung, in der beide Darstellungen einander gegenübergestellt werden sollten. Der Europäische Haftbefehl — ein für Terroristen und geflohene Verbrecher konzipiertes Instrument — wurde gegen einen Bauunternehmer beantragt, dessen Adresse von der Steuerbehörde bescheinigt war, und ohne einen einzigen Schritt, der irgendeine Suche belegte.

Das schärfste Instrument der europäischen justiziellen Zusammenarbeit, beantragt von der Partei mit dem größten Interesse daran, dass der Angeklagte als „der Flüchtige“ zur Hauptverhandlung erschien. Auch das war geschrieben, unterzeichnet und eingereicht.

Die zentrale TatsacheSchriftsatz vom 30.10.2018, im Namen der Baskischen Regierung, mit dem Antrag auf „einen nationalen Haftbefehl und einen Europäischen Haftbefehl“ (DOC-0145, S. 91-98, doppelt), gegen den Mann, der sie angezeigt hatte (A.12) — mit der Adresse des Gesuchten in eben jenem Jahr in den Steuerregistern (DOC-0226).
Die unbequeme FrageKann die von einem Bürger angezeigte Verwaltung seine europäische Festnahme beantragen — am Vorabend der Hauptverhandlung zwischen beiden — und sich noch unparteiischer Ankläger nennen?
Die NormDer Europäische Haftbefehl verlangt die Voraussetzungen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit (Art. 37 und 39, Gesetz 23/2014); die Instrumentalisierung der Festnahme durch eine interessierte Partei berührt Art. 167 und 530 des Strafgesetzbuchs und Art. 5 EMRK (Einordnungen, die die Gerichte zu bewerten haben).
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Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.