AUCH DIE ZWEITE FINANZBEHÖRDE ERKLÄRTE IHN FÜR „ABWESEND“
Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)
Während die Anzeige bei den Gerichten in Gang kam, nahm die in der Vierzehntagesfrist des November 2013 eröffnete Foralinspektion ihren Lauf. Sie tat dies, von Anfang bis Ende, ohne ihren Protagonisten.
Das Dokument, in dem die Foralfinanzbehörde Bizkaia selbst das Verfahren zusammenfasst (A.7), sagt es mit erstaunlicher Beiläufigkeit: die Maßnahmen begannen am 6.12.2013 — mit „Zustellung per Amtsblatt am 20.11.2013 wegen Abwesenheit“ — und endeten am 10.10.2014 „ohne dass Sie zu irgendeinem Zeitpunkt erschienen wären“. Ergebnis: eine Schuld von 149.048,82 Euro, in voller Höhe hinter dem Rücken des Steuerpflichtigen festgesetzt.
Drei Klarstellungen, die die Akte selbst erlaubt. Erstens: der „abwesende“ Mann von 2013 hatte bei eben dieser Foralbehörde seine Einkommensteuererklärung eingereicht (A.65) und von ihr eine Mehrwertsteuererstattung kassiert (A.43). Zweitens: im Oktober 2014, dem Datum der angeblichen „Hauszustellung“, die das Verfahren abschließt, hatte Apolozan die Arbeit in Sopelana mehr als ein Jahr zuvor beendet und wohnte nicht in Bizkaia — und die Verwaltung liefert weder einen unterzeichneten Zustellungsnachweis noch nennt sie die Zustelladresse. Drittens: er erfuhr von dieser Schuld 2016, als er seine Mehrwertsteuer einforderte und als Antwort das Dokument A.7 erhielt.
Dieselbe Technik, die die AEAT von Alicante aus anwandte — die erklärte Abwesenheit eines vollkommen Auffindbaren —, erschien nun bei einer zweiten Verwaltung. Wenn zwei unabhängige Maschinerien dieselbe Fiktion über denselben Mann erzeugen, beginnt das Wort „Irrtum“ zu kurz zu greifen.
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.