1.778.000 €: DIE ZAHL, DIE DIE VERWALTUNG SELBST UNTERZEICHNETE

Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)

1.778.000 €: DIE ZAHL, DIE DIE VERWALTUNG SELBST UNTERZEICHNETE

Im Herzen dieses Falles steht eine Zahl, und es war nicht der Angeklagte, der sie festsetzte.

Im Laufe der Jahre 2012 und 2013 taten die SPRI und die Programmprüfer, was die Regeln ihnen geboten: prüfen. Sie inspizierten das Projekt, überprüften die Entwicklung der Software, bewerteten sie. Die Akte verzeichnet eine Bewertung der Computeranwendungen von 1.778.000 Euro (A.5) — ausgestellt von den Technikern des Systems selbst, auf der Grundlage einer materiellen Inspektion, mit auf dieser Basis freigegebenen Zahlungen.

Es ist schwer zu überschätzen, was diese Zahl rechtlich bedeutet. Die Auszahlung öffentlicher Mittel verlangt, zuvor die Realität der Investition zu bescheinigen: das ist keine Höflichkeit, es ist ein gesetzliches Gebot — national und europäisch. Jeder in dieser Akte ausgezahlte Euro trägt konstruktionsbedingt eine amtliche Überprüfung unter sich, dass die Software existierte und so viel wert war, wie bewertet wurde.

Deshalb lohnt es sich, das jetzt festzuhalten, mit seinem Dokument und seinem Datum. Denn ein Jahr später sollte dieselbe Verwaltung, die das unterzeichnete, genau das Gegenteil behaupten — dass die gültige Investition null war, dass das Projekt kaum existierte. Beide Aussagen verbleiben heute in derselben Akte, wenige Dutzend Seiten auseinander, ohne einen einzigen technischen Bericht dazwischen, der den Übergang erklärt. Eine der beiden ist falsch. Diejenige, die durch Inspektionen, Bescheinigungen und Zahlungen gestützt ist, ist die erste.

Die zentrale TatsacheAmtliche Bewertung der Computeranwendungen: 1.778.000 € (A.5), mit auf dieser Bescheinigung freigegebenen Prüfungen und Zahlungen (109.718,21 € am 8.3.2013, DOC-0168). Kein späterer aktenkundiger Bericht hebt sie auf.
Die unbequeme FrageWenn das Bescheinigen zwingend war, um zu zahlen, und gezahlt wurde, was bleibt von der These, es habe nichts zu bescheinigen gegeben?
Die NormDie verwaltende Stelle muss vor der Zahlung überprüfen, dass die Tätigkeit durchgeführt wurde (Art. 32, Gesetz 38/2003, Allgemeines Subventionsgesetz); bei EFRE-Vorgängen ist der Mitgliedstaat für die Überprüfung der Lieferung und der Realität der Ausgabe verantwortlich (Art. 60.b, EG-Verordnung 1083/2006; Verordnung vom 21. Mai 2007).
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Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.