Unterlagen über die beim Ermittlungsgericht Nr. 8 von Bilbao vorgenommenen Schritte

Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)

Unterlagen über die beim Ermittlungsgericht Nr. 8 von Bilbao vorgenommenen Schritte

Eine Ermittlungsakte wird an zwei Listen gemessen: der der unternommenen Schritte und der der unterlassenen. Diese Anlage erlaubt, beide zusammenzustellen.

Was als durchgeführt verzeichnet ist

  • Ladungen zur Aussage am 2. Oktober 2014 (um 12:20 und 12:40 Uhr, laut den Verfügungen).
  • Aufforderungen zu Bankauskünften über den Zeitraum von Mai 2012 bis zum 30. April 2014 — genau der Zeitraum, in dem die Verwaltung der Verwaltungsakte von den Unterzeichnern des Antrags besorgt wurde (A.1).
  • Aktenführungsschritte und Übermittlungen, die zum Verfahren 1447/2014 gehören, abgeleitet aus der Anzeige vom April (A.8).

Was nicht als durchgeführt verzeichnet ist

  • Kein Registerabgleich: das Gründungsdatum der Gesellschaft (A.1) und der Status ihrer Eintragung (A.3) waren nicht Gegenstand irgendeines Schrittes.
  • Keine Überprüfung der Vertretung: der eigene Mangelbescheid der Verwaltung über die Befugnisse (A.4) erscheint nicht behandelt.
  • Keine Aufnahme der Prüfungen und Zahlungen der Baskischen Regierung von 2012 (A.5, A.10) in den Gegenstand der Ermittlung.

Die Bedeutung der Asymmetrie

Die Schritte verfolgten die Konten der ohne seine Unterschrift auf dem Antrag benannten Person und verfolgten nicht die Akte derer, die ihn unterzeichneten. Diese Ausrichtung — überprüfbar durch den Vergleich der zwei Listen — ist diejenige, die unversehrt zur mündlichen Hauptverhandlung gelangte (A.26).

Wie man es überprüft

Gehen Sie die Maßnahmen der Anlage durch und notieren Sie ihre Adressaten und Gegenstände. Suchen Sie dann nach einem einzigen Schritt, der auf die Prüfung von Registerdaten oder Unterschriften auf dem Antrag gerichtet ist. Das Ergebnis dieser Suche ist die Tatsache.

Abgleich mit der Originalakte

Die vollständige Ermittlung 1447/2014 liegt in Original Bilbao: die vier Bände (DOC-0179 bis DOC-0182), die gerichtlichen Verfügungen (DOC-0123, DOC-0140) und der Schriftsatz der Staatsanwaltschaft (DOC-0134) — die vollständige Röntgenaufnahme dessen, wie die Anklage aufgebaut wurde.

Die TatsacheDie Ermittlung forderte die Bankauskünfte des nicht unterzeichnenden Benannten an und unternahm keinerlei Schritt zu den Registerdaten oder zu den Unterschriften des Antrags — Prüfungen, die in öffentlichen Registern verfügbar waren.
Die FrageWas erklärt eine Ermittlung, die die Konten des Mannes prüft, der nicht unterschrieb, und die Daten und Unterschriften derer, die unterschrieben, nicht abgleicht?

Dokumentbeweis · A.9 · 2. Oktober 2014 · Ermittlung und Zwang
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.