Unterlagen zu den Seiten 4 und 125 der Verwaltungsakte
Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)
In einer Verwaltungsakte hat jede Seite einen Urheber. Diese zwei haben ihn besonders deutlich.
Seite 4 — der Bewertungsbericht
Er begleitet den ursprünglichen Antrag zum Programm GAUZATU. Er schreibt dem gewerblichen Eigentum, den Patenten und den Softwareanwendungen einen Wert von 680.000 Euro für 2012 und 400.000 Euro für 2013 zu. Unterzeichnet: Fernando Carcedo.
Seite 125 — die Aufwärtskorrektur
Eine E-Mail von Partner Consulting — der Beratungsfirma der Akte — an die Baskische Regierung, die die vorherige Bewertung korrigiert und den Wert der Softwareanwendungen auf 778.000 Euro für 2012 erhöht. Der Bericht-Vorschlag der Techniker (Seiten 143 ff., A.5) validiert diese Zahlen, innerhalb einer Anerkennung, die insgesamt 1.778.000 Euro erreicht.
Der Rahmen, der diese Bewertungen und Zahlungen regelte
Diese Zahlen waren kein dekoratives Papier: sie konditionierten Zahlungen, die einem präzisen gesetzlichen Regime unterlagen. Die Verordnung vom 21. Mai 2007, die das Programm GAUZATU-Industria regelt, erlegte der SPRI und der Baskischen Regierung die Überprüfung der realen Lebensfähigkeit des Projekts, die Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Legitimität und die Inspektion der verwirklichten Investitionen vor der Freigabe der Mittel auf. Artikel 32 des Gesetzes 38/2003, des Allgemeinen Subventionsgesetzes, verlangt die Überprüfung der tatsächlichen Ausführung der subventionierten Tätigkeit. Und Artikel 60.b) der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 — anwendbar kraft der EFRE-Kofinanzierung (A.39.4) — verpflichtet zur Überprüfung, dass die kofinanzierten Güter und Dienstleistungen tatsächlich geliefert und erbracht wurden. Das System erlaubte keine Zahlung gegen Rechnungen: es verlangte verwirklichte und überprüfte Arbeit — die Zahlung wirkt in der Praxis als Bescheinigung.
Was diese Seiten festlegen
- Urheberschaft der Verwaltung: die Bewertung ist von Carcedo unterzeichnet und von der Beratungsfirma bearbeitet; es gibt keinen Nachweis einer Mitwirkung Apolozans auf irgendeiner Seite.
- Realität des Vermögenswerts: die bewertete technologische Entwicklung existiert in der Akte mit konkreten Zahlen, nach oben revidiert und von den Technikern validiert.
- Kenntnis der Verwaltung: die Baskische Regierung handhabte diese Bewertungen vor der Zahlung (A.5) — und konnte nach ihren eigenen Regeln nur auf überprüfte Investition zahlen.
Der Kontrast zu dem, was danach erklärt wurde
Der Nichterfüllungsbeschluss von 2013 erklärt die Investitionen für nicht existent (A.6); die Anklage behauptet, die Mittel seien gegen fiktive Rechnungen freigegeben worden (A.11). Gegen beide lässt der zitierte Rahmen ein dokumentarisches Dilemma ohne dritten Ausweg: entweder wurden die zwingenden Überprüfungen durchgeführt — und dann existierte die Investition —, oder die Zahlungen wurden unter Verstoß gegen die Verordnung von 2007, das Allgemeine Subventionsgesetz und die EFRE-Verordnung freigegeben — und dann liegt die Verantwortung bei den Programmverwaltern, nicht beim nicht unterzeichnenden Benannten. Keiner der beiden späteren Aussprüche setzt sich mit diesen Seiten auseinander oder löst das Dilemma.
Wie man es überprüft
Öffnen Sie die Anlage. Lesen Sie auf Seite 4 die Unterschrift und die Zahlen; auf 125 den Absender und die korrigierte Zahl. Suchen Sie dann diese Zahlen im Nichterfüllungsbeschluss (A.6) — sie sind nicht dort — und das obige Dilemma in irgendeinem Beschluss des Falles. Es ist ebenfalls nicht dort.
Abgleich mit der Originalakte
Die ursprüngliche GAUZATU-Verwaltungsakte liegt in Original Bilbao in drei Teilen (DOC-0136, DOC-0137, DOC-0138); Teil 2 enthält den Bericht-Vorschlag der SPRI — die interne Beurteilung, die das Projekt bescheinigte und die Zahlungen veranlasste, die diese Chronologie dokumentiert (A.5).
Dokumentbeweis · A.10 · 15. Mai 2012 · Dokumentarische und registerliche Grundlage
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.