Seite 260 Nichterfüllungsakte

Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)

Seite 260 Nichterfüllungsakte

Jede Akte hat eine Seite, an der die anderen hängen. An der Verwaltungsfront dieses Falles ist es die Seite 260.

Der Akt und sein Kontext

  • 21. Oktober 2013 — Inspektionsbesuch der GAUZATU-Akte.
  • Sodann ergeht die Nichterfüllungserklärung: die zugesagten Investitionen gelten als nicht getätigt und die Rückzahlung des Vorschusses wird aktiviert.
  • Als verantwortlich identifiziert wird derjenige, der zu jenem Zeitpunkt als Geschäftsführer erscheint: Apolozan — benannt in einem Antrag, den er nicht unterzeichnete (A.1), und ohne dass die verlangte Macht aktenkundig ist (A.4).

Was Seite 260 nicht behandelt

  • Die eigenen Prüfungen und Zahlungen der Verwaltung von 2012 über dieselben Investitionen (A.5): die Erklärung erwähnt sie weder noch erklärt sie ihre Umkehr.
  • Die in der Akte validierte technische Bewertung von 1.778.000 Euro (A.10).
  • Die von Apolozan im Oktober 2012 vor der SPRI und dem Vizeminister für Industrie erstattete Anzeige (A.12), die vor der unregelmäßigen Bearbeitung der Akte warnte — ein Jahr vor dieser Erklärung.

Was darauf errichtet wurde

Auf der Nichterfüllungserklärung ruhen, in dieser Reihenfolge: die finanzielle Rückzahlungsforderung, die Strafanzeige vom April 2014 (A.8), die Verurteilung von 2019 (A.26) und die Beitreibungsmaßnahmen der AEAT mit Vollstreckung in Rumänien (A.41). Jedes Element setzt voraus, dass Seite 260 die Wahrheit sagt und dass die Seiten von 2012 (A.5, A.10) nicht existieren.

Die Kette, in Daten

29.10.2012 — Anzeige Apolozans vor der SPRI und dem Vizeminister (A.12) → 13.2.2013 / 23.7.2013 — SPRI-Prüfungen und Zahlungen (A.5) → 21.10.2013 — Inspektionsbesuch der Akte → 22.10./26.11.2013 — Nichterfüllungserklärung: Investition null, Rückzahlung von 353.737,08 € → 29.4.2014 — die Anzeige stützt sich darauf (A.8)

Gibt es eine gewöhnliche Erklärung?

Verwaltungen widerrufen Beihilfen häufig, und eine Inspektion mag rechtmäßig finden, was eine andere nicht fand. Was die Akte nicht enthält, ist die Erklärung dieser Abweichung: kein Bericht auf Seite 260 setzt sich mit den vorherigen Prüfungen und Zahlungen auseinander und begründet nicht, warum sie aufhörten gültig zu sein. Der Widerruf ohne diese Begründung ist die dokumentierte Anomalie.

Der Unterzeichner der Inspektion, in der Originalakte

Die ursprüngliche GAUZATU-Akte (DOC-0138, S. 8) enthält den Investitionsbericht der Inspektion, gesandt am 31.10.2013 vom Territorialdelegierten von Bizkaia, Adolfo González Berruete — einen datierten und unterzeichneten Inspektionsakt aus denselben Wochen wie diese Null-Investitions-Erklärung, mit dem sich der Beschluss nicht auseinandersetzt.

Wie man es überprüft

Lesen Sie Seite 260 und beachten Sie, was sie über die Inspektionen und Zahlungen von 2012 sagt. Das Fehlen dieser Auseinandersetzung — auf dieser Seite und auf allen folgenden — ist durch Lesen überprüfbar.

Abgleich mit der Originalakte

Die ursprüngliche GAUZATU-Akte — einschließlich des Abschnitts, in dem der Bericht erscheinen sollte, der den Übergang von der geprüften Investition zur Null erklärt, und es nicht tut — liegt in Original Bilbao (DOC-0136, DOC-0137, DOC-0138).

Die TatsacheDie Nichterfüllungserklärung von 2013 erwähnt und erklärt weder die Prüfungen noch die Inspektionen von 2012, die die eigenen Zahlungen der Verwaltung über dieselben Investitionen veranlassten.
Die FrageKann eine Nichterfüllungserklärung die vorherigen Überprüfungs- und Zahlungsakte derselben Verwaltung auslassen — und als Grundlage einer strafrechtlichen Verurteilung dienen?

Dokumentbeweis · A.6 · 21. Oktober 2013 · Dokumentarische und registerliche Grundlage
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.