VIERUNDZWANZIG STUNDEN SPÄTER, 80 %

Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)

VIERUNDZWANZIG STUNDEN SPÄTER, 80 %

Zwischen dem Antrag auf das Geld und Apolozans Eintritt in die Gesellschaft verging genau ein Tag.

Am 16. Mai 2012 verkauften Carcedo und Iriarte ihm 80 % der Anteile der Iriarte Grupo Lanzarote S.A. (A.2). Sie stellten es ihm als Voraussetzung des Programms dar: um für die Beihilfe in Frage zu kommen, brauche es eine solvente Aktiengesellschaft, und er müsse ihr Mehrheitsaktionär sein. Sie versicherten ihm ein Kapital von 60.000 Euro und einen ordnungsgemäßen Stand.

Das Register erzählt eine andere Geschichte. Die Gesellschaft war noch nicht einmal eingetragen, als sie ihm ihre Mehrheit verkauften: ihr Registereintrag datiert vom 12. Juni (A.3), fast einen Monat nach dem Verkauf. Und das zugesicherte Deckungskapital sollte die erste ernsthafte Prüfung nicht überstehen — die Dokumentation des Falles selbst widerlegt es.

Die in jenen 48 Stunden des Mai errichtete Architektur lohnt es, langsam zu betrachten, denn sie ist die Blaupause für alles Übrige: der Mann, der den einzigen echten Vermögenswert beisteuert — die Software —, wird zugleich formeller Mehrheitsaktionär der Struktur. Wer das Geld verwaltet und wer dafür einsteht, hören auf, dieselbe Person zu sein. Die Vorteile bleiben auf der einen Seite des Tisches; die Verantwortung auf der anderen.

Die zentrale TatsacheVerkauf von 80 % am 16.5.2012, einen Tag nach dem Antrag (A.2); Registereintrag der Gesellschaft, 12.6.2012 (A.3). Die Mehrheitsbeteiligung wurde übertragen, bevor die Gesellschaft eingetragen war.
Die unbequeme FrageWelche Voraussetzung welchen Programms verlangt, dass der Eigentümer des Vermögenswerts die Mehrheit einer nicht eingetragenen Gesellschaft am Tag nach dem in ihrem Namen gestellten Geldantrag erwirbt?
Die NormDurch Täuschung erlangte Einwilligung macht den Vertrag anfechtbar (Art. 1265 und 1269 des Zivilgesetzbuchs); eine Aktiengesellschaft erlangt volle Rechtspersönlichkeit mit der Registereintragung (Art. 33 des Kapitalgesellschaftsgesetzes).
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Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.