DIE UNTERSCHRIFT, DIE 1.453.500 € FREIGAB

Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)

DIE UNTERSCHRIFT, DIE 1.453.500 € FREIGAB

Einen Monat und fünf Tage, nachdem die Gesellschaft ihren Namen eingeholt hatte, kam der von allen erwartete Beschluss.

Am 29. Oktober 2012 unterzeichnete in Vitoria-Gasteiz der Vizeminister für Industrie und Energie der Baskischen Regierung den Bewilligungsbeschluss zur Akte GZI-0036-2012 (DOC-0137): anerkannte Investition, 4.845.000 Euro; rückzahlbarer Vorschuss, 1.453.500 Euro. Geld aus dem Programm GAUZATU, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

Es lohnt sich, zu rekonstruieren, was der Unterzeichner vor sich hatte — oder hätte haben müssen. Einen im Mai eingereichten Antrag einer Gesellschaft, die bis September nicht existierte. Einen Mangelbescheid der Techniker selbst, von Juni, der vor dem Fehlen der Vertretungsbefugnisse warnte, ohne aktenkundige Behebung. Und einen Anteilsverkauf an den Mann, der den Vermögenswert beisteuerte, vollzogen einen Tag nach dem Geldantrag. All das war in der Akte, von der Verwaltung selbst vermerkt, als der Beschluss unterzeichnet wurde.

Die Bewilligung ist kein nebensächlicher Akt in dieser Geschichte: sie ist der Moment, in dem öffentliches Geld auf eine von Anfang an mangelhafte Akte festgelegt wurde — und der Moment, der die Verantwortlichkeiten bestimmt. Denn die Programmregeln gestalteten die Verwaltung nicht als Briefkasten: sie verpflichteten sie zur Überprüfung. Wenn sie überprüfte und bewilligte, gibt es ein Problem. Wenn sie ohne Überprüfung bewilligte, gibt es ein anderes. Eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.

Die zentrale TatsacheBewilligungsbeschluss vom 29.10.2012, unterzeichnet vom Vizeminister für Industrie und Energie (DOC-0137, S. 14): 4.845.000 € anerkannte Investition, 1.453.500 € Vorschuss. Die Mängel der Akte waren seit Juni aktenkundig (A.4).
Die unbequeme FrageWelche Rechtmäßigkeitsprüfung wandte der Beschluss an, der einem nach seinem eigenen Antrag geborenen Antragsteller Millionen bewilligte?
Die NormDie Bewilligung verlangt die Überprüfung, dass der Begünstigte die Voraussetzungen erfüllt (Art. 11 und 13, Gesetz 38/2003; Verordnung vom 21. Mai 2007); bei EFRE-Mitteln ist der verwaltende Staat für die Ordnungsmäßigkeit der von ihm ausgewählten Vorgänge verantwortlich (Art. 60, EG-Verordnung 1083/2006).
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Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.