Verfälschung des echten Projektnamens durch die Staatsanwaltschaft zur Irreführung
Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)
Die Identität des Projekts ist in diesem Fall kein Detail: sie ist der Gegenstand, auf den sich die Investition, die Bewertungen und die Anklage beziehen. Diese Anlage dokumentiert, wie es benannt wurde.
Die zwei Namen
- mildeseos.com: der Name, der in der Verwaltungsakte der Baskischen Regierung, im Bewertungsbericht der Seite 4, in der Berichtigung der Seite 125 (A.10), im Bericht-Vorschlag der Techniker (A.5) und in der Internet-Archiv-Spur (A.25) erscheint.
- „miavatar.com“: der Name, der in Stücken der Anklage erscheint, die sich auf dasselbe Projekt beziehen.
Die überprüfbare Wirkung der Namensänderung
Wer die Akte unter Suche nach „miavatar“ prüft, wird nicht finden: die Bewertungen von 1.778.000 Euro, die den Zahlungen vorausgehenden Inspektionen, noch das öffentliche Archiv des Projekts. Die gesamte für den Angeklagten günstige Dokumentation ist unter dem echten Namen indexiert. Der unrichtige Name koppelt faktisch die Anklage von der Verwaltungsakte ab, die ihr widerspricht.
Gibt es eine gewöhnliche Erklärung?
Ein materieller Übertragungsfehler ist in jedem Dokument möglich. Was diese Hypothese entfernt, ist die Funktion des fehlerhaften Datums: es ist kein beiläufiges Datum, sondern die Identität des Gegenstands des Verfahrens, wiederholt, nie berichtigt, und in ihrer Wirkung zusammenfallend mit den anderen dokumentierten Auslassungen — die nicht gewürdigten Urkunden (A.1), die nicht erwähnten Inspektionen (A.5), die im Nichterfüllungsbeschluss fehlenden Bewertungen (A.6).
Wie man es überprüft
Vergleichen Sie den Namen des Projekts in den Anklagestücken mit dem, der auf den Seiten 4 und 125 der Verwaltungsakte (A.10) und im Internet-Archiv (A.25) erscheint. Es gibt zwei Namen; nur einer hat eine Akte.
Dokumentbeweis · A.24 · 17. Oktober 2016 · Ermittlung und Zwang
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.