FÜNFZEHN TAGE IM NOVEMBER: ZWEI VERWALTUNGEN, EIN KALENDER

Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)

FÜNFZEHN TAGE IM NOVEMBER: ZWEI VERWALTUNGEN, EIN KALENDER

Wenn es den Zufall gibt, macht es der November 2013 schwer, ihn zu glauben.

Tag 6: die SPRI macht ihren Zug in der Akte (DOC-0138). Tag 20: die Foralfinanzbehörde Bizkaia eröffnet eine Steuerinspektion gegen denselben Mann — und tut dies per Amtsblatt, „wegen seiner Abwesenheit“ (A.7), gegen einen Steuerpflichtigen, der ein Jahr zuvor dort seine Einkommensteuererklärung einreichte und eine Erstattung kassierte. Tag 26: der Vizeminister für Industrie unterzeichnet in Vitoria-Gasteiz den Beschluss zur Einleitung der Nichterfüllungsakte gegen International Technology Corp Soft (DOC-0138, S. 24-25).

Fünfzehn Tage. Zwei verschiedene Verwaltungen — das regionale Industriedepartement und die Foralfinanzbehörde — aktivieren Verfahren gegen dieselbe Person, die eine erklärt ihn für abwesend, während die andere eine Akte mit all seinen Daten bearbeitet. Konzentrationen wie diese haben zwei mögliche Erklärungen: Zufall oder gemeinsame Ursache. Der Leser wird entscheiden; der Kalender liegt zumindest schon auf dem Tisch.

Apolozan seinerseits schwieg nicht: seine Anzeige gegen die SPRI und den Vizeminister für Industrie ist aktenkundig (A.12), in der er schildert, dass nach Erhalt der ersten Finanzierungstranchen — 353.000 Euro — gegen die Gesellschaft eine von ihm als fabriziert betrachtete Nichterfüllungsforderung aktiviert wurde. Man beachte diese Zahl: 353.000. Sie wird, fast genau, im Schlussbeschluss wieder auftauchen.

Die zentrale TatsacheSPRI-Maßnahme, 6.11.2013; Eröffnung der Foralinspektion per Amtsblatt „wegen Abwesenheit“, 20.11.2013 (A.7); Beschluss zur Einleitung der Nichterfüllungsakte, 26.11.2013 (DOC-0138, S. 24-25).
Die unbequeme FrageWie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass zwei verschiedene Verwaltungen ihre Akten gegen denselben Mann in derselben Vierzehntagesfrist aktivieren — durch Zufall?
Die NormSteuerzustellungen verlangen den Versuch persönlicher Kommunikation an der bekannten Adresse, bevor auf öffentliche Bekanntmachungen zurückgegriffen wird (Art. 109-112, Gesetz 58/2003); die Einleitung einer Nichterfüllungsakte verlangt einen nachgewiesenen Grund (Verordnung vom 21. Mai 2007).
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Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.