DAS GELD KOMMT HEREIN; DIE BUCHHALTERIN WARNT
Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)
Am 8. März 2013 wurde aus dem Programm der Betrag von 109.718,21 Euro ausgezahlt (DOC-0168). Öffentliches Geld hatte begonnen, sich zu bewegen. Und mit ihm kam, nach der im Verfahren vertretenen Darstellung, die Hast: Druck auf Apolozan, Überweisungen zu unterschreiben und Bewegungen zu übernehmen, deren buchhalterische Logik er nicht beherrschte — denn die Unterlagen der Gesellschaft wurden, wie das Buchhaltungsbüro selbst später erklären sollte, von Fernando Carcedo geliefert.
Die fachliche Warnung hatte bereits stattgefunden. Im August 2012 hatte Rosa — die Buchhalterin des Büros in Bilbao, das die Bücher führte — Apolozan darauf hingewiesen, dass etwas nicht stimmte. Jahre später, in einem aufgezeichneten Telefonat, das Teil der Akte ist (A.17), sollte dieselbe Fachkraft es in eigenen Worten ausdrücken: gewisse Quer-Rechnungen „sind nicht gut, weil es dieselbe Gesellschaft ist, desselben Eigentümers, und das kann man nicht machen“ — und dennoch, bestätigte sie, erschienen sie in die Buchführung aufgenommen.
Die sich abzeichnende Abfolge ist das Gegenteil der später von der Anklage vertretenen: die Zahlenfachfrau warnt vor der Unregelmäßigkeit; der formelle Geschäftsführer ist Empfänger der Warnung, nicht ihre Quelle; und die mangelhaften Unterlagen zirkulieren durch Hände, die nicht die seinen sind. Wer eine Buchführung fälscht, ist gewöhnlich nicht derjenige, der die Alarmanrufe seiner Buchhalterin erhält.
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.