DAS GELD KOMMT HEREIN; DIE BUCHHALTERIN WARNT

Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)

DAS GELD KOMMT HEREIN; DIE BUCHHALTERIN WARNT

Am 8. März 2013 wurde aus dem Programm der Betrag von 109.718,21 Euro ausgezahlt (DOC-0168). Öffentliches Geld hatte begonnen, sich zu bewegen. Und mit ihm kam, nach der im Verfahren vertretenen Darstellung, die Hast: Druck auf Apolozan, Überweisungen zu unterschreiben und Bewegungen zu übernehmen, deren buchhalterische Logik er nicht beherrschte — denn die Unterlagen der Gesellschaft wurden, wie das Buchhaltungsbüro selbst später erklären sollte, von Fernando Carcedo geliefert.

Die fachliche Warnung hatte bereits stattgefunden. Im August 2012 hatte Rosa — die Buchhalterin des Büros in Bilbao, das die Bücher führte — Apolozan darauf hingewiesen, dass etwas nicht stimmte. Jahre später, in einem aufgezeichneten Telefonat, das Teil der Akte ist (A.17), sollte dieselbe Fachkraft es in eigenen Worten ausdrücken: gewisse Quer-Rechnungen „sind nicht gut, weil es dieselbe Gesellschaft ist, desselben Eigentümers, und das kann man nicht machen“ — und dennoch, bestätigte sie, erschienen sie in die Buchführung aufgenommen.

Die sich abzeichnende Abfolge ist das Gegenteil der später von der Anklage vertretenen: die Zahlenfachfrau warnt vor der Unregelmäßigkeit; der formelle Geschäftsführer ist Empfänger der Warnung, nicht ihre Quelle; und die mangelhaften Unterlagen zirkulieren durch Hände, die nicht die seinen sind. Wer eine Buchführung fälscht, ist gewöhnlich nicht derjenige, der die Alarmanrufe seiner Buchhalterin erhält.

Die zentrale TatsacheZahlung von 109.718,21 € am 8.3.2013 (DOC-0168); die Warnung der Buchhalterin im August 2012; ihr Urteil über die Quer-Rechnungen, aufgezeichnet im Telefonat A.17: „es ist dieselbe Gesellschaft, desselben Eigentümers, und das kann man nicht machen“.
Die unbequeme FrageWenn die Buchhalterin den formellen Geschäftsführer vor den Unregelmäßigkeiten warnte, wer beging sie?
Die NormWer eine Gesellschaft faktisch führt, haftet wie der rechtliche Geschäftsführer (Art. 236.3, Kapitalgesellschaftsgesetz); die Rechtfertigung von Subventionen verlangt reale Belege der Ausgabe (Art. 32, Gesetz 38/2003).
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Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.