Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgericht und EGMR
Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)
Der Fall erzeugte zwei Verfassungsbeschwerden: die von Bilbao (A.30) und diese, der Steuerfront. Ihre Schicksale waren identisch; ihr Vergleich lehrreich.
Der Schriftsatz
- Eingelegt am 11. September 2019 vor dem Verfassungsgericht, durch die rechtliche Vertretung Apolozans.
- Gegenstand: die Beschlüsse des Kreises von Alicante 2019 — die Stattgabe-Zurückweisung-Umkehr des Provinzgerichts (A.47) und die auf die Berichte des Angezeigten gestützte Einstellung (A.48).
- Geltend gemachte Rechte: wirksamer Rechtsschutz und ein Verfahren mit Garantien (Artikel 24 der Verfassung), gegen die ohne Gehör bearbeitete grenzüberschreitende Vermögensvollstreckung (A.41).
Das Ergebnis
Nichtzulassung durch die Formel des Verfassungsbeschwerderegimes: fehlende Begründung der besonderen verfassungsrechtlichen Bedeutung — ohne Prüfung der Begründetheit. Mit erschöpftem Weg wurden die Vorgeschichten der Front auf die europäische Gerichtsbarkeit erhoben, wo sie als seit dem 25. Mai 2020 eingereicht aktenkundig sind.
Die Parallele, die sie vervollständigt
Zwei Fronten — strafrechtlich Bilbao und steuerlich Alicante —, zwei form- und fristgerechte Verfassungsbeschwerden, zwei formale Nichtzulassungen ohne Begründetheit (A.31 und diese). Der Verfassungsfilter operierte zweimal am selben Fall mit identischem Ergebnis: die dokumentarischen Fragen — register an der einen Front, sachverständig an der anderen — blieben auch in ihrer letzten internen Instanz ungeprüft.
Wie man es überprüft
Lesen Sie den Antrag der Beschwerde und die Formel der Nichtzulassung. Wiederholen Sie mit A.30 und A.31. Die Symmetrie der vier Dokumente ist das Datum.
Dokumentbeweis · A.51 · 11. September 2019 · Rechtsmittel und gerichtliche Überprüfung
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.