Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)

Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Zwischen der ersten Beschwerde nach Straßburg (A.32) und dieser liegen zwei Jahre und drei Dokumente, die ihre Natur ändern.

Die Beschwerde

  • Eingelegt am 15. Mai 2024, innerhalb der Frist des Artikels 35 EMRK ab dem endgültigen internen Beschluss — der Nichtzulassung der Wiederaufnahme vom 1. Februar 2024 (A.38).
  • Sie hält die Geltendmachungen von 2022 aufrecht: Artikel 6, 6.2 und 8 der Konvention und Artikel 1 des Protokolls Nr. 1.
  • Sie fügt die vollständige Akte 2023-2024 hinzu.

Was diese Beschwerde enthält und die von 2022 nicht enthalten konnte

  • Das forensische Gutachten vom 19. Juli 2023 (A.33): die wiederholte Veränderung des Verhandlungsprotokolls, geschlossen von einem registrierten Sachverständigen.
  • Den vollständigen Verlauf der Wiederaufnahme (A.36, A.37, A.38): der Weg des Artikels 954 der Strafprozessordnung geschlossen, mit dem Gutachten auf dem Tisch.
  • Die Einstellungen der staatsanwaltschaftlichen Wege (A.34, A.35): die Antikorruption und der Leitende Staatsanwalt von Bizkaia, ohne unternommenen Schritt.

Von Straßburg nach Straßburg, in Daten

24.6.2022 — erste Beschwerde an den EGMR (A.32): nicht zugelassen ohne materielle Begründung → 19.7.2023 — das forensische Gutachten ändert die Natur des Falles (A.33) → 10.11.2023 — der interne Kreis stellt die Anzeige mit dem Gutachten auf dem Tisch ein (A.35) → 1.2.2024 — der Oberste Gerichtshof schließt die Wiederaufnahme (A.38) → 15.5.2024 — diese Beschwerde: nicht mehr nur die Verhandlung, sondern die Antwort des Staates auf den Beweis ihrer Veränderung

Die Verschiebung des Gegenstands

Die Beschwerde von 2022 zeigte eine Verhandlung an; diese dokumentiert zusätzlich die Antwort des Staates, als ihm die Veränderung jener Verhandlung sachverständig bezeugt wurde. Artikel 13 der Konvention — das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf — hat hier seine Lehrbuchsituation: es ist nicht mehr die ursprüngliche Verletzung, sondern die nachgewiesene Nichtexistenz eines internen Rechtsbehelfs gegen sie.

Wie man es überprüft

Vergleichen Sie das dokumentarische Verzeichnis dieser Beschwerde mit dem von A.32: der Unterschied sind die Anlagen 2023-2024. Jede von ihnen erscheint in dieser Chronologie, datiert und überprüfbar.

Die TatsacheDie zweite Beschwerde trägt nach Straßburg, was kein internes Organ zu prüfen bereit war: das Gutachten über die Veränderung der Verhandlung und die sieben dokumentierten Weigerungen, sie zu überprüfen.
Die FrageWird der EGMR prüfen, was sein eigener Filter von 2022 nie zu sehen bekam — nun mit dem forensischen Beweis und der bezeugten vollständigen Erschöpfung?

Dokumentbeweis · A.39 · 15. Mai 2024 · Europäische und internationale Dimension
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.