Antrag auf Beistand und Erstattung der Mehrwertsteuer bei der AEAT

Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)

Antrag auf Beistand und Erstattung der Mehrwertsteuer bei der AEAT

Die Steuerfront des Falles hat eine Kehrseite, die gern übersehen wird: der verfolgte Steuerpflichtige war, laut der eigenen Dokumentation der Steuerbehörde, ihr Gläubiger.

Der Antrag

  • Eingereicht am 30. April 2018 bei der AEAT, per Registrierung.
  • Gegenstand: die Erstattung der Mehrwertsteuer, getragen in der in Spanien ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit — einschließlich der Arbeiten von Sopelana (A.66) und Villajoyosa (A.49) — und administrativer Beistand zur Regularisierung der Lage.
  • Stütze: die Rechnungsstellung und die Nachweise der Verwaltung selbst.

Was als Antwort aktenkundig ist

Nichts: weder ein stattgebender Beschluss noch ein verweigernder, noch eine Aufforderung zur Berichtigung. Der Kontrast der Sorgfalt ist das Datum — um die Akte von 2009 beizutreiben (A.40, A.41), aktivierte die Verwaltung die europäische Zusammenarbeit und vollstreckte in zwei Ländern; um über das Guthaben desselben Steuerpflichtigen zu entscheiden, ist kein Schritt aktenkundig.

Die Funktion des Elements im Ganzen

Das Bild des insolventen Schuldners trägt die gesamte Vollstreckungsfront. Diese Anlage stellt es dem nicht erstatteten Steuerguthaben gegenüber: die Insolvenz des Kontos koexistiert mit einem Gläubiger der Staatskasse, der keine Antwort erhält. Zusammen mit dem Bauwerk-Gutachten (A.49) und der Rechnungsstellung (A.66) schließt sie das reale wirtschaftliche Gesicht der Akte.

Wie man es überprüft

Suchen Sie den Beschluss über diesen Antrag in der Verwaltungsakte. Die ergebnislose Suche, mit dem Registrierungsnachweis daneben, ist die Anlage.

Abgleich mit der Originalakte

Der vollständige Verwaltungsnachweis des Zeitraums erscheint in Original Alicante: der Beschluss über die Einspruchsbeschwerde (DOC-0224, DOC-0225) und der Nachweis des Steuerwohnsitzes aus dem eigenen System der AEAT (DOC-0226, DOC-0227) — die Verwaltung, die die Mehrwertsteuer einbehielt, kannte die Adresse des Gläubigers, den sie nicht zu finden behauptete.

Die TatsacheDie dokumentierte Mehrwertsteuerforderung — per Registrierung am 30. April 2018 eingereicht — ist nicht als beantwortet aktenkundig, während derselbe Steuerpflichtige in zwei Ländern für ein verjährtes Steuerjahr vollstreckt wurde.
Die FrageWelche Steuerverwaltung vollstreckt mit europäischer Amtshilfe die von ihr berechneten Schulden und schweigt über die Guthaben, die sie schuldet?

Dokumentbeweis · A.46 · 30. April 2018 · Steuerliche und verwaltungsgerichtliche Klage
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.