Antrag auf einstweilige Maßnahmen, Gericht Nr. 2, und Jugendstaatsanwaltschaft
Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)
Die einstweiligen Maßnahmen des Artikels 130 des Verwaltungsgerichtsgesetzes existieren, damit die Zeit des Prozesses den Schaden nicht vollendet. Dieser Antrag fügte ein Datum hinzu, das das Vermögensrechtliche übersteigt: ein Minderjähriger.
Der Schriftsatz
- Eingereicht am 19. Februar 2021 — „Was ich in Alicante verlange, ist gerecht“ — im Verfahren 444/2020 (A.52) und vor der Jugendstaatsanwaltschaft Alicante.
- Er legt dar: das Sorgerecht für den minderjährigen Sohn, das der Antragsteller nach dem Verlassen durch die Mutter innehat — eine im selben Gericht angezeigte Tatsache, mit Aktenzeichen von Februar 2021 — und die wirtschaftliche Lage infolge der Pfändungen und Enteignungen (A.41).
- Er verlangt: Maßnahmen der wirtschaftlichen oder wohnungsbezogenen Hilfe für die Familieneinheit.
Die Empfänger und ihre Rahmen
Das Verwaltungsgericht hatte Artikel 130 des Verwaltungsgerichtsgesetzes, um einstweilige Maßnahmen anzuordnen; die Jugendstaatsanwaltschaft den gesetzlichen Auftrag, das Kindeswohl zu wahren. Keiner der beiden Rahmen verlangt einen Erfolg in der Begründetheit des Streits: beide operieren auf dem Risiko während seiner Anhängigkeit.
Was aktenkundig ist
Keine angeordnete einstweilige Maßnahme, keine Schutzmaßnahme der Jugendstaatsanwaltschaft, noch ein sie begründet verweigernder Beschluss ist aktenkundig. Die Akte lief weiter zur Zwangsräumung 2022 (A.55), mit diesem in ihr registrierten Antrag.
Wie man es überprüft
Suchen Sie im Verfahren 444/2020 und im Register der Jugendstaatsanwaltschaft die Antwort auf diesen Schriftsatz. Der Eingangsvermerk existiert; die Antwort ist das, was fehlt.
Dokumentbeweis · A.53 · 19. Februar 2021 · Ermittlung und Zwang
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.