Operationelles Programm Baskenland 2007-2013 EFRE
Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)
Diese Anlage ist kein Dokument des Rechtsstreits: sie ist die Programmregel, unter der die Akte des Rechtsstreits bearbeitet wurde. Ihre Funktion hier ist festzulegen, wer was schuldete.
Das Instrument
- Operationelles EFRE-Programm Baskenland 2007-2013, amtlicher Text mit Ausgabe vom 26. November 2010.
- Rahmen: der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, nach der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 — Verwaltungs- und Kontrollsysteme, Prüfpfad, Überprüfungen nach Artikel 60.
- Innerhalb dieses Rahmens operierte die Linie GAUZATU-Industria, über die die Beihilfe des Falles bearbeitet wurde (A.1, A.5).
Die Pflichten, die es festlegt
- Überprüfung der Realität der kofinanzierten Vorgänge vor der Bescheinigung der Ausgabe (Artikel 60.b der Verordnung).
- Legitimität der Begünstigten und ihrer Vertretung — der Punkt, den der Mangelbescheid der SPRI als verletzt dokumentiert (A.4).
- Vollständige dokumentarische Rückverfolgbarkeit jeder Akte: der Prüfpfad, der heute den Vergleich erlaubt, den dieses Portal vorschlägt.
Die rechtliche Wirkung auf den Fall
Die Kofinanzierung macht jede dokumentierte Unregelmäßigkeit — Antrag ohne Befugnisse (A.4), Gesellschaft ohne Eintragung (A.1, A.3), Zahlungen mit von der Nichterfüllungserklärung selbst in Frage gestellter Überprüfung (A.5, A.6) — zu einer Angelegenheit des Schutzes der finanziellen Interessen der Union: Zuständigkeit der Kommission, von OLAF und gegebenenfalls der Europäischen Staatsanwaltschaft. Der Fall hört durch die Natur des Geldes auf, innerstaatlich zu sein.
Wie man es überprüft
Suchen Sie im Text des Programms die Prioritätsachse und die für Beihilfen an technologische KMU anwendbaren Kontrollsysteme; vergleichen Sie dann jede Pflicht mit der GAUZATU-Akte des Falles. Der Abstand zwischen dem Programm und der Akte wird Pflicht für Pflicht gemessen.
Dokumentbeweis · A.39.4 · 26. November 2010 · Dokumentarische und registerliche Grundlage
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.