Anzeige vor der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption und organisierte Kriminalität vom 18. Juni 2023
Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)
Die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft existiert für die Fälle, die die territorialen Kreise nicht über sich selbst ermitteln können oder sollten. Dieses Dokument legte ihr einen vor.
Die Anzeige
- Erstattet am 18. Juni 2023 vor der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption und organisierte Kriminalität.
- Unterzeichnet von Herrn Pascu Cosmin Apolozan, zur Verteidigung der Rechte der betroffenen Familie.
- Sie weist ausdrücklich auf die Zerstörung von für die Verteidigung entscheidenden Beweisen im Bilbao-Verfahren hin, mit Verweis auf das forensische Gutachten vom Juli (A.33).
Die geltend gemachte Zuständigkeit
Der Gegenstand passte in den Bereich des Organs: Verwaltung von von der Europäischen Union kofinanzierten Mitteln (A.39.4), Verhalten öffentlicher Stellen (A.4, A.5, A.6) und die sachverständig bezeugte Veränderung eines Gerichtsprotokolls (A.33). Artikel 5 des Organstatuts der Staatsanwaltschaft verlangt vor jeder Anzeige die Durchführung von Schritten oder die Anordnung einer begründeten Einstellung; Artikel 124 der Verfassung betraut den Staatsanwalt mit der Verteidigung der Gesetzmäßigkeit.
Was danach aktenkundig ist
- Kein von der Sonderstaatsanwaltschaft durchgeführter Ermittlungsschritt ist aktenkundig.
- Aktenkundig ist die Verweisung der Sache in den territorialen Bereich von Bizkaia — den Kreis, dessen Verhalten angezeigt wurde —, wo das Einstellungsdekret des Leitenden Staatsanwalts erging (A.35).
Wie man es überprüft
Lesen Sie die Anzeige und ihr Datum; lesen Sie dann das Dekret von A.35 und seinen territorialen Ursprung. Der Weg — vom Sonderorgan in Madrid zum Büro in Bilbao — erscheint in den Kopfzeilen beider Dokumente.
Dokumentbeweis · A.34 · 18. Juni 2023 · Anklageimpuls oder Anzeige
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.