Kassationsbeschwerde vom 12. Juli 2019, eingelegt im Namen des Betroffenen

Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)

Kassationsbeschwerde vom 12. Juli 2019, eingelegt im Namen des Betroffenen

Die Kassationsbeschwerde ist die vertikale Kontrolle der Verurteilung. Diese Anlage dokumentiert, was zum Obersten Gerichtshof erhoben wurde und wann.

Der Schriftsatz und seine Daten

  • Eingelegt am 12. Juli 2019 — drei Monate nach dem Urteil (A.26) — vor der Zweiten Kammer des Obersten Gerichtshofs.
  • Bearbeitet als Kassationsbeschwerde 3241/2019.
  • Entschieden am 2. Juni 2021 (A.29): dreiundzwanzig Monate Anhängigkeit.

Was sie der Kammer zur Verfügung stellte

  • Die mit den erwiesenen Tatsachen unvereinbare Registerchronologie: Gründung der Gesellschaft am 14. September 2012 gegen die seit Mai erklärte Geschäftsführung (A.1, A.2, A.3).
  • Der Mangelbescheid über die Befugnisse der Verwaltung selbst, nie erfüllt (A.4).
  • Die Inspektionen und Zahlungen von 2012 gegen die Nichterfüllungserklärung von 2013 (A.5, A.6, A.10).
  • Die Vorfälle des audiovisuellen Protokolls der Verhandlung und die Inhaftierungslage vor der Verhandlung (A.16, A.18, A.21, A.22).
  • Der Weg des Artikels 852 der Strafprozessordnung: die Verletzung einer verfassungsrechtlichen Vorschrift als Kassationsgrund — der Weg existierte und wurde genutzt.

Die Beschwerde, in Daten

5.4.2019 — Urteil 21/2019 (A.26) → 15.4.2019 — Vorbereitungsschriftsatz, zehn Tage später (DOC-0133) → 12.7.2019 — Einlegung vor der Zweiten Kammer (DOC-0109) → 5.11.2019 — die Beschwerde geht an den Berichterstatter (DOC-0118) → 11.5.2021 — Zulassungsbeschluss, 22 Monate später (DOC-0127) → 2.6.2021 — zurückweisendes Urteil (A.29, DOC-0112)

Was unterdessen geschah

Während der dreiundzwanzig Monate Anhängigkeit entfaltete die Verurteilung Wirkungen: die Vermögensvollstreckung schritt voran (A.41) und die persönliche Lage des Verurteilten festigte sich in den von A.45 ff. dokumentierten Begriffen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung; die Zeit hingegen vollzieht.

Wie man es überprüft

Vergleichen Sie das Einlegungsdatum mit dem Datum des entscheidenden Urteils (A.29). Suchen Sie dann in diesem Beschluss die Behandlung jedes der oben aufgeführten Dokumente. Dieser Vergleich ist der Gegenstand der folgenden Anlage.

Abgleich mit der Originalakte

Die vollständige Kassationsakte erscheint in Original Bilbao: Vorbereitung (DOC-0133, DOC-0124, DOC-0157), Formalisierung in 124 Seiten (DOC-0116, DOC-0129), Stellungnahmen zur Anfechtung der Anklage (DOC-0121) und die vollständige LexNET-Serie mit ihren Daten (DOC-0109 bis DOC-0128).

Die TatsacheDer Oberste Gerichtshof erhielt im Juli 2019 auf dem Weg des Artikels 852 der Strafprozessordnung die register- und verwaltungsmäßigen Unterlagen, die den erwiesenen Tatsachen widersprechen — und brauchte dreiundzwanzig Monate, um zu entscheiden.
Die FrageWelche Funktion erfüllt die Kassationsüberprüfung, wenn die Verurteilung während der zwei Jahre, die die Antwort braucht, ihre Wirkungen vollzieht?

Dokumentbeweis · A.28 · 12. Juli 2019 · Rechtsmittel und gerichtliche Überprüfung
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.