Justizverweigerung und Beschluss des Ermittlungsgerichts Nr. 1 von Alicante
Fall Apolozan · EFRE-Betrug (Bilbao / Alicante / EU)
Eine Einstellung wird an ihren Quellen geprüft: woher das Gericht die Tatsachen nahm, die es für gut hält.
Der Beschluss
- Beschluss vom 26. April 2019, Ermittlungsgericht Nr. 1 von Alicante: vorläufige Einstellung des gegen die Steuerfront angestrebten Verfahrens.
- Tatsachengrundlage: die Berichte und Zahlen der AEAT selbst — des Angezeigten —, einschließlich der Validierung von etwa 125.000 Euro Schuld als real (A.57).
- Der Beschluss hält auch die bereits in Rumänien vollstreckten Pfändungen fest (A.41).
Was nicht als gewogen aktenkundig ist
- Das Bauwerk-Gutachten, das die in den Veranlagungen ausgelassenen Kosten beziffert (A.49) — der einzige unabhängige technische Beweis der Front.
- Die Verjährung des Steuerjahres 2009 nach Artikel 66 der Abgabenordnung (A.40).
- Der in der Vollstreckungsakte dokumentierte Zustellungsmangel (A.41, A.42).
Die Zirkularität, die der Beschluss vollendet
Die AEAT berechnete; das Gericht validierte die Berechnung unter Zitierung der AEAT; die späteren Instanzen sollten das Gericht zitieren. Jedes Glied verweist auf das vorherige zurück und keines prüft die Quelle: die ganze Kette ruht auf den Zahlen des Angezeigten, mit dem gegenteiligen Gutachten an jedem Punkt des Kreises ungewogen.
Wie man es überprüft
Lesen Sie den Beschluss und unterstreichen Sie seine Tatsachenquellen; suchen Sie dann darin das Gutachten von A.49. Eine Einstellung, deren Quellen die Berichte des Angezeigten sind und deren Schweigen der einzige technische Beweis ist: das ist überprüfbar.
Dokumentbeweis · A.48 · 26. April 2019 · Ermittlung und Zwang
Akte des Falls EuroFraud · jede Aussage verweist auf ihr Dokument (A.X / DOC-XXXX). Material mit Beweisanspruch; jede genannte Person gilt als unschuldig.